Verantwortlich für diese Seiten:
Wolfgang Neuburger
Küchen Neuburger GmbH
Im Branden 6
88634 Herdwangen
Tel: 07557/929100
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Wolfgang Neuburger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Küchen Neuburger GmbH, 88634 Herdwangen
(Stand 1/2008)
1. Geltung der Bedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Der Käufer erklärt sich bei Angebotsaufforderung und Auftragserteilung mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge werden für uns verbindlich, wenn sie uns schriftlich bestätigt oder ausgeführt werden. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Nebenabreden und Abänderungen. Handelsübliche Abweichungen hinsichtlich der in Prospekten, Abbildungen, Muster, Zeichnungen und Beschreibungen angegebenen Leistungen und sonstige Abweichungen und Modelländerungen nach Auftragserteilung durch die die Verwendung zu den vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird, behalten wir uns vor. Das gilt insbesondere für Maserungs- und Farbabweichungen bei Naturprodukten wie z.B. Holzoberflächen, Marmorplatten. Sämtliche Angebotsunterlagen, Installationspläne und Zeichnungen verbleiben beim Anbieter. Diese erhält der Käufer nach Vertragsabschluss ausgehändigt. Sollten ausnahmsweise Installationspläne vor dem Vertragsabschluss an den Kücheninteressenten ausgehändigt werden, und das Angebot führt nicht zum Kaufabschluss, so ist der Anbieter berechtigt, diese Leistungen in Rechnung zu stellen. Pro aufgewendete Stunde werden 60,— € incl. MWSt. berechnet. Sollten ausnahmsweise Skizzen, Ansichtszeichnungen, Perspektiven oder anderes Angebotsmaterial vor dem Kaufabschluss an den Kücheninteressenten übergeben werden und nachweislich werden diese Unterlagen Dritten zugänglich gemacht, dann kann der Anbieter ebenfalls seine Aufwendungen und Schadenersatzansprüche in Rechnung stellen.
3. Preise
Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden getrennt in Rechnung gestellt. Sollten Küchen umgebaut bzw. ergänzt werden, berechnen wir Planungs- und Regiestunden. Diese betragen € 60,— incl. MWSt. pro Stunde. Die Montage der Umbauarbeiten wird nach Stunden und Materialnachweis durchgeführt. Der Stundensatz pro Monteur beläuft sich auf € 58,— incl. MWSt. Anfahrtspauschale und Kleinmaterialzuschläge werden getrennt in Rechnung gestellt.
4. Lieferfristen
Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferung nicht einhalten kann, hat der Käufer schriftlich eine angemessene Nachlieferfrist — beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf — zu gewähren. Wird der Kaufgegenstand auch dann nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die uns ohne eigenes Verschulden die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — hierzu gehören auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmängel, Mängel an Transportmittel, behördliche Anordnungen usw. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eingetreten sind — berechtigen uns, die Lieferung bzw. die Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Zu Teillieferungen und Teilleistungen bei entsprechende vorheriger Ankündigung auch zu vorzeitiger Lieferung sind wir berechtigt.
5. Gefahrenübergang
Die Auslieferung aller von uns zum Versand kommenden Güter erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers; letzteres auch dann, wenn der Transport mit unseren Transportmitteln oder frachtfreie Lieferung vereinbart wurde, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder auf Wunsch oder Verschulden des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Mangels einer besonderen Vereinbarung über die Art und Weise des Versandes liegt die Wahl des Transportmittels in unserem Ermessen.
6. Abnahmeverzug des Käufers
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert, oder nicht reagiert oder vorher erklärt, nicht abnehmen zu wollen, können wir auf Vertragserfüllung bestehen, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Dauert der Abnahmeverzug länger als 1 Monat, hat der Käufer pro Monat 1 % des Kaufpreises als Lagerkosten zu zahlen. Bei Nachweis höherer Lagerkosten können diese verlangt werden. Die Einlagerung kann auch bei Dritten, insbesondere bei einem Spediteur erfolgen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Kaufpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, dass ein Schaden nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Bei Bestellungen nach Plan oder bei Sonderanfertigung erhöht sich der Betrag auf 30 %. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
7. Zahlungen
Rechnungen sind spätestens fällig und zahlbar innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum, wenn und soweit nichts anders vereinbart ist. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass über den Käufer ungünstige Bank- und Handelsauskünfte vorliegen oder der Käufer innerhalb der letzten 3 Jahre die eidesstattliche Erklärung abgegeben hat, oder sollten sich nach Vertragsabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers wesentlich verschlechtern, so braucht der Verkäufer nur Zug um Zug gegen Barzahlung liefern. Der Käufer trägt sämtliche Spesen bei — stets unter Vorbehalt — entgegengenommenen Wechseln oder Schecks, Verzugszinsen werden mit 1 % p.a. über dem Kontokorrentkredit der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinaus entstandenen Verzugsschadens bleibt dem Verkäufer unbenommen; dazu gehören auch die Kosten eines von dem Verkäufer beauftragten Inkassoinstitutes in Höhe von 15/10 einer Rechtsanwaltsgebühr zuzüglich 50,— Auslagenpauschale. Mängel an den Möbelteilen und der Elektrogeräte berechtigen den Käufer nicht, den gesamten Rechnungsbetrag bis zur endgültigen Fertigstellung einzubehalten. Lediglich ein angemessener Betrag des noch zu behebenden Mangels kann bis zur Fertigstellung einbehalten werden. (Materialwert)
8. Gewährleistung
Wir gewährleisten die Gebrauchstauglichkeit der gelieferten Ware, soweit im Rahmen des § 2 Abs. 2 ihre Freiheit von Material- und Verarbeitungsfehlern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die beim Käufer durch Luftfeuchtigkeit, durch Temperatur- oder Lufteinwirkungen und dergleichen oder durch unsachgemäße Behandlung entsteht. Dies trifft auch auf die unsachgemäße Behandlung von Arbeitsplatten und der dabei hervorgerufenen Quellungen zu. Arbeitsplattenverbindungen sind grundsätzlich vor Feuchtigkeit zu schützen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer mit Beträgen im Verzug ist, die zu einem Mangel in keinem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis stehen. Gebrauchtwaren und Ausstellungsstücke sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung bei Gebrauchtwaren und Ausstellungsstücken beschränkt sich auf solche Mängel, die der Käufer bei der Besichtigung der Waren nicht festhalten kann. Die Voraussetzung der Gewährleistung hat der Käufer zu beweisen. Die Beseitigung von Mängeln erfolgt nach unserem Ermessen durch Nachbestellung oder Ersatzlieferung. Sind wir nicht bereit oder innerhalb eines zumutbaren Zeitraums nicht in der Lage, den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, steht dem Käufer das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu. Gewährleistungsansprüe verjähren nach 6 Monaten ab Übergabe. Gewährleistungsansprüe wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie der Käufer bei Abnahme nicht rügt. Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers entfällt, wenn der Käufer trotz Aufforderung die reklamierten Gegenstände nicht herausgibt oder dem Verkäufer nach zweimaliger, schriftlicher Aufforderung keinen Termin zur Mängelbeseitigung bekannt gibt.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt der Verkäufer Eigentümer sämtlicher gelieferter Waren. Der Käufer ist verpflichtet, während bestehendem Eigentumsvorbehalts Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware z.B. zur Pfändung, dem Verkäufer sofort anzuzeigen.
10. Haftungsausschluss
Auf Leistung von Schadensersatz wegen Vertragsverletzungen gleich welcher Art oder aus anderen Rechtsgründen können nur in Anspruch genommen werden, wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen einen zum Schadenersatz verpflichteten Tatbestand vorsätzlich grob fahrlässig erfüllt haben. Fällt uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nur grobe Fahrlässigkeit zur Last, so darf der von uns zu leistende Schadenersatz jedoch in keinem Fall den Betrag eines dem Käufer entstandenen Verlustes und eines im entgangenen Gewinnes übersteigen, den wir bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung aller uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände als mögliche Folgen der Vertragsverletzung oder der sonstigen zum Schadensersatz verpflichteten Handlung konkret hätten voraussehen müssen.
11. Rücktritt des Käufers und Warenrücknahme
Im Falle des Rücktritts bzw. der Rücknahme der gelieferten Ware kann der Verkäufer folgende Ansprüche geltend machen: a) Bei Rücktritt des Käufers im Zeitraum Verkaufsabschluss bis 3 Wochen vor der vereinbarten Lieferung 30 % des Kaufpreises einschließlich MWSt. b) Bei Rücknahme der gelieferten Ware nur innerhalb des 1. Halbjahres bzw. Rücktritt des Käufers bei weniger als 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin: 80 % des Kaufpreises einschließlich MWSt.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Verkäufers. Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Hauptsitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt auch, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat: nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13. Vertragserhaltung und Vertragsänderung
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann vielmehr — soweit gesetzlich zulässig — eine der ungültigen Bestimmungen wirtschaftlich möglichst nahekommenden als vereinbart. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.